Private Feiern bis zu 50 Gästen ab dem 16.06.2020 wieder erlaubt!
Zur aktuellen Situation: Private Feiern aus wichtigem Grund (Hochzeiten – Geburtstage, etc.) sind ab dem 16.06.2020 wieder erlaubt, sofern die Gästezahl von 50 Personen nicht überschritten wird. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten dabei nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind, welches umgesetzt werden kann. Ihr könnt also eigentlich nahezu